Wie rechtskräftig ist die Vertragsfunktion von Festiware allgemein? Wurde das eingehend geprüft?

Wir haben es nicht anwaltlich prüfen lassen, gehen nach den aktuell dazu vorliegenden Urteilen davon aus, dass die Verträge rechtlich bindend genug für die meisten Anwendungsfälle sind.

Es gilt hier das Prinzip von „Treu und Glauben“

Zudem können Verträge, z.B. Fernabsatz ja sogar über einen einfachen Klick in einer Checkbox geschlossen werden.

Dazu erhalten die Unterschreibenden nach deren Unterschrift eine E-Mail in der sie über die erfolgte Unterschrift informiert wurden.

Da die Personen ja vorher bereits eine E-Mail erhalten haben von der Organisation ist davon auszugehen, dass die Vertragspartner Zugriff auf die E-Mail Adresse haben.

Identitätsdiebstahl kann jedoch nie pauschal ausgeschlossen werden.

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